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STADT + NATUR WUPPERTAL |
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ARBEITSBEREICHE › GARTENPLANUNG UND GARTENBERATUNG › GARTENPLANUNG
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- Grundlagenermittlung,
Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung
- Die
erste Leistung jedes Architekten oder
Landschaftsarchitekten ist die
Grundlagenermittlung.
Diese Leistungsphase ist unumgänglich.
Sie umfasst die Auseinandersetzung mit
dem
Standort, die Analyse der
Ausgangssituation und erste Gespräche
mit den Beteiligten
(Gartenbesitzer, Nachbarn, Ämter). Wenn
kein Bestandsplan existiert, kann dieser
zusätzlich
beauftragt werden: Auf Grundlage eines
amtlichen Katasterplanes wird ein Aufmaß
erstellt.
Dieses beinhaltet erhaltungswürdige
Elemente und Pflanzen, notwendige
Höhenangaben
sowie Angaben zur Umgebung des
Grundstücks. Eine wichtige Grundlage ist
auch der
Grundrissplan des Hauses. Nur so können
Wegebeziehungen und Ausblicke aus den
Fenstern
berücksichtigt werden.
An erster Stelle
stehen natürlich die Wünsche und
Träume der Gartenbesitzer.
Durch diese geleitet und inspiriert,
fertigt der Landschaftsarchitekt einen
Vorentwurfsplan an.
Wenn nötig, wird dieser durch Skizzen,
Schnitte und Perspektivzeichnungen
erläutert.
Auf Wunsch können auch mehrere
Vorentwurfsalternativen angefertigt
werden.
Die Vorentwurfsplanung wird mit den
Gartenbesitzern diskutiert und nach ihren
Wünschen
ergänzt und verbessert.
Der Entwurfsplan
schließt die kreative Planungsphase ab.
Er ist das Resultat einer Arbeits-
runde, in der sich Landschaftsarchitekt
und Gartenbesitzer intensiv mit den
Zukunftsvisionen
und Möglichkeiten auseinandergesetzt
haben. Er entsteht aus der
Weiterentwicklung der
Vorentwurfsplanung und dient als
Grundlage für weitere Leistungsphasen.
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Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung
- Bereits
bei der Erstellung des Vorentwurfes macht
sich der Landschaftsarchitekt Gedanken
darüber, welche Genehmigungen für den
Bau erforderlich sind und welche Bauwerke
genehmigungsfrei sind. Er plant seine
Werke so, dass sie den örtlichen
Bestimmungen,
Vorschriften und gültigen Gesetzen
entsprechen. Wenn eine Genehmigung bei
der zustän-
digen Behörde eingeholt werden muss, ist
es die Arbeit des Landschafsarchitekten,
sei es
eine Baugenehmigung oder ein Antrag auf
Regenwasserversickerung.
Die
Ausführungsplanung dient als Grundlage
zur Ausführung. In Plänen mit passendem
Maßstab werden alle Gartenbereiche so
dargestellt, dass eine Garten- und
Landschaftsbau-
firma nach diesen bauen kann. Für
besondere Bauten werden technische
Details und Skizzen
angefertigt.
Ein Teil der
Ausführungsplanung sind Pflanzpläne und
-listen. Der Planer gruppiert die
Pflanzen nicht nur nach ästhetischen
Prinzipien, sondern auch unter
Berücksichtigung
der Standortbedingungen. Er macht sich
auch Gedanken über die Struktur der
Pflanzung
und ihre Wirkung in verschiedenen
Jahreszeiten.
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Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei
der Vergabe
- Wenn
Sie die Verwirklichung der Gartenplanung
nicht selbst in die Hand nehmen können,
brauchen Sie nicht zu verzweifeln. Der
übliche Weg ist die Vergabe der
Ausführungsarbeiten
an eine Garten- und Landschaftsbaufirma.
Der Landschaftsarchitekt bereitet alles
für eine
Vergabe vor (Leistungsverzeichnisse und
-beschreibungen), sucht geeignete Firmen
in Ihrer
Region und schreibt diese an.
Nach dem Eintreffen
der Angebote prüft Ihr Planer diese,
wertet sie aus und schlägt Ihnen
die günstigste und geeignetste Firma
für Ihr Bauvorhaben vor. Er hilft Ihnen
auch bei der
Beauftragung.
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Objektüberwachung
- Bei
der Realisierung ist der
Landschaftsarchitekt als Bauleiter für
Sie tätig. Er überwacht die
Ausführung auf Übereinstimmung mit den
Ausführungsplänen, den
Leistungsbeschreibungen
und den allgemein anerkannten Regeln der
Technik sowie den einschlägigen
Vorschriften.
Er koordiniert alle ausführenden Firmen,
nimmt ihre Leistungen ab und prüft ihre
Rechnungen.
Bei etwaigen Mängeln überwacht der
Planer ihre Beseitigung.
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Kosten
- Das
Honorar des
Landschaftsarchitekten richtet
sich nach der Honorarordnung für
Architekten
und Ingenieure (HOAI).
Abgerechnet wird nach
anrechenbaren Kosten (gemeint ist
die
Bausumme, die im Laufe des Baus
immer aktualisiert wird),
Honorarzone und Honorarsatz
(bei Hausgärten meistens
Honorarzone IV oder V,
Mindestsatz, die Einordnung
erfolgt nach den
Planungsanforderungen) und
erbrachten Teilprozentpunkten (abgerechnet
werden nur die
tatsächlich erbrachten
Leistungen). Auf Grundlage der
genannten Parameter wird das
Honorar
mit Hilfe der Honorartafel für
Grundleistungen bei Freianlagen
ermittelt.
Haben Sie
Angst vor zu hohen und
undurchschaubaren Kosten?
Im Normalfall wird es möglich
sein, für die Vorentwurfsplanung
ein Pauschalhonorar zu
vereinbaren. Dann wissen Sie, was
am Anfang auf Sie zukommt. Mit
der Präsentation des
Vorentwurfes wird Ihnen der
Landschaftsarchitekt dann eine
Kostenschätzung vorlegen.
Diese informiert Sie grob über
die zu erwartenden Baukosten
(Material- und Lohnkosten).
Auf Grundlage der
Kostenschätzung kann der
Landschaftsarchitekt sein zukünftiges
Honorar
ermitteln. Lassen Sie sich Zeit,
setzen Sie sich mit Ihrem Planer
zusammen und lassen Sie sich die
einzelnen Leistungsphasen genau
erklären. Vielleicht wollen Sie
den Landschaftsarchi-
tekten nicht mit allen
Leistungsphasen beauftragen,
vielleicht wollen Sie auch bei
der
Bausumme abspecken... Unser Ziel
ist eine zufrieden stellende
Lösung für alle Beteiligten.
Wenn Sie sich entschließen, den
Landschaftsarchitekten mit der
weiteren Planung und
Betreuung der Baumaßnahme zu
beauftragen, wird das bisher
bezahlte Pauschalhonorar
der Vorentwurfsplanung als
Abschlagszahlung mit dem
ermittelten Gesamthonorar
verrechnet.
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